Allumfassende Rechtsberatung

Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Warschau leistet eine alles umfassende Rechtsberatung in Fällen bezüglich des:
» Familienrechts,
» Zivilrechts,
» Erbrechts.


Rechtsdienstleistungen qualifizierter Rechtsanwälte zugunsten natürlicher Personen, Körperschaften und Stiftungen wie auch Verbände.

Feststellung des Erwerbs von Erbe

Wir bieten Ihnen eine umfassende Unterstützung im Rahmen des Erbrechts. Wir beraten Sie beim notariellen Erbschein und vertreten unsere Mandanten vor Gericht bei Angelegenheiten über die Feststellung von Vererbung. Wir führen Verfahren im Zusammenhang mit dem Erwerb des Erbes sowohl auf der Grundlage des Gesetzes (gesetzliche Vererbung) als auch auf der Grundlage eines Willens (testamentarische Erbfolge). Wir können Ihnen bei der Erkennung eines unwürdigen Erbens behilflich sein, beschäftigen uns auch mit der Ungültigkeitserklärung eines Testaments, darunter auch in Form einer notariellen Urkunde.

Annahme und Ausschlagung der Erbschaft

In Angelegenheiten, die die Annahme der Erbschaft betreffen, helfen wir bei der Beurteilung der Finanzlage des Erbgebers, einschließlich der Höhe der Schulden im Rahmen der Erbschaft. Wir beraten sie im Bereich der Verantwortung für die Erbschulden, insbesondere der Möglichkeiten des Schutzes des Erbnehmers vor dem Erwerb der Erbschaft mit Schulden. Unsere Rechtsanwälte können Sie im Bereich der direkten Annahme einer Erbschaft, Erbannahme unter Vorbehalt der Inventarerrichtung oder im Falle einer Ausschlagung der Erbschaft beraten und bereiten entsprechende Schreiben vor.

Aufteilung der Erbschaft

Sobald die Entscheidung über die Feststellung des Erwerbs von Erbe erlassen oder ein notarieller Erbschein zwecks Aufteilung der Erbschaft erstellt ist, sollte man zur Aufteilung der Erbschaft übergehen. Wir beraten unsere Mandanten bei der Bestimmung von Schenkungen, die als Erbspenden gesehen werden und solcher, die nicht dazu gerechnet werden. Das Büro unserer Kanzlei in Warschau bietet umfassende Rechtshilfe im Bereich der Vorbereitung eines Antrags an das Gericht und der Vertretung des Mandanten vor den Justizbehörden während des gesamten Verfahrens.

Im Falle der Vereinbarung zwischen den Erben über die Aufteilung des Erbes gibt das Erbrecht Ihnen die Möglichkeit einer vertraglichen Aufteilung des Erbes. Bei dieser Art von Fragen bereiten wir für Sie einen Vertrag vor, beraten Sie über die beste Weise und im Einklang mit den Interessen des Mandanten zur Aufteilung des Erbes und helfen Ihnen gerne bei der Kontaktaufnahme mit einem Notar und werden Sie beim Abschluss des Vertrags zwischen den Erben unterstützen. Wir stehen Ihnen während des gesamten Erbverfahrens zur Seite.

Pflichtteil

Wenn die Nächsten nicht ihren rechtmäßigen Anteil an der Erbschaft erhalten haben, sieht das Gesetz vor, dass sie die Zahlung einer bestimmten Geldsumme von den Erben verlangen können – den so genannten Pflichtteil. Während des Gesprächs mit unserer Rechtsanwältin erfahren Sie, welcher Betrag Ihnen in diesem Fall zusteht. Unsere Kanzlei bereitet eine Klageschrift an das Gericht vor und wird Sie während des ganzen Gerichtsverfahrens vertreten.

Testament und letzter Wille

Unsere Spezialisten zerstreuen Ihre Zweifel und klären alle Formalitäten, die mit der Vorbereitung des Testaments, mit der Erbschaftssteuer und anderen Vereinbarungen zu der Erbschaft verbunden sind. Wir werden Ihnen im Bereich der Motive und Möglichkeiten beraten, um die gesetzlichen Erben zu enteignen und bereiten ein Testament vor, in dem, je nach Willen des Mandanten, Datensätze und Anweisungen erfasst (einschließlich der Aufzeichnungen von Inkassomaßnahmen), Erben enterbt und der Testamentsvollstrecker bestimmt werden können. Wir berücksichtigen all Ihre Wünsche – wir ändern sie in den Aufzeichnungen des letzten Willens, damit sie einfach nach dem Tod des Erblassers geltend gemacht werden können.

Garantierte Sicherung der Erbschaft

Im Falle einer Bedrohung, Gegenstände oder Rechte des Erben zu entfernen, zu beschädigen, zerstören oder unberechtigt zu regulieren, muss das Erbe gesichert werden. Unsere Kanzlei für Zivilrecht in Warschau bietet eine umfassende Beratung insbesondere bei der Vorbereitung eines Antrags an das Gericht, Vertretung des Mandanten während des Gerichtsverfahrens, beim Kontakt mit dem Gerichtsvollzieher und eine Überwachung der ordnungsgemäßen Durchführung der Bestandsaufnahme. Besorgt um Ihre Interessen, tun wir unser Bestes, damit alle Formalitäten mit dem Erbe eingehalten werden. Die Rechtsanwaltskanzlei Joanna Dominowska lädt Sie gerne zu einem unverbindlichen Erstkontakt ein!