Allumfassende Rechtsberatung

Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Warschau leistet eine alles umfassende Rechtsberatung in Fällen bezüglich des:
» Familienrechts,
» Zivilrechts,
» Erbrechts.


Rechtsdienstleistungen qualifizierter Rechtsanwälte zugunsten natürlicher Personen, Körperschaften und Stiftungen wie auch Verbände.

Kanzlei – Zivilrecht – Warschau

Unsere Kanzlei in Warschau bietet Unterstützung im Bereich des Zivilrechts. Unsere Rechtsanwälte leisten Dienstleistungen auf dem Gebiet diverser Verträge des Zivilrechts, einschließlich der Verträge, die durch das BGB geregelt oder nicht geregelt werden/vorgesehen sind. Wir bieten Ihnen professionelle Unterstützung bei der Vorbereitung diverser Verträge, wie zum Beispiel:

    1. Kaufvertrag,
    2. Werkvertrag (für die Ausführung von Werken),
    3. Vertrag über die Erbringung von Bauleistungen oder Renovierung,
    4. Miet- und Pachtvertrag,
    5. Auftragsvertrag,
    6. Darlehensvertrag,
    7. BGB-Gesellschaftsvertrag,
    8. Schenkungsvertrag,
    9. Rentenvertrag,
    10. Leibrentenvertrag.

In jedem Fall helfen wir, beste Voraussetzungen für unsere Mandanten auszuhandeln und sie in Streitfällen, welche nach dem Abschluss eines Vertrages entstehen, zu beraten. Unsere Anwälte bereiten relevante Rechtsgutachten vor und vertreten ihre Mandanten in Gerichtsverfahren – sowohl auf der Kläger- als auch der Beklagtenseite, und handeln für sie auch bei vertraglichen Ansprüchen, einschließlich von Ansprüchen auf Zahlung und Pflichterfüllung.

Sachrecht

Unsere Anwälte für Zivilrecht bieten Dienstleistungen im Bereich des breit gefächerten Eigentumsrechts an. Wir helfen bei allen Fragen rund um das Eigentum an Grundstücken und Gebäuden wie auch Wohngenossenschaften. Wir vertreten unsere Mandanten in Streitigkeiten mit Gemeinschaften und Wohnungsgenossenschaften und beraten Sie im Bereich der beschränkten Eigentumsrechte, unter anderem der Dienstbarkeit und des Erbnießbrauchs, und bereiten entsprechende Anträge auf Eintragung in die Grundbücher vor.

Konkubinat und Lebensgemeinschaftsverträge

Das Angebot unserer Kanzlei umfasst die Führung aller Angelegenheiten rund um informelle Beziehungen. Im Rahmen unserer Dienste beschäftigen wir uns in erster Linie mit Abrechnungen zwischen ehemaligen Partnern. Nicht jeder weiß, dass die während einer informellen Partnerschaft, des sogenannten Konkubinats, eingegangenen Verpflichtungen auch nach dem Ende der Beziehung trotz des Fehlens von schriftlichen Vereinbarungen für die Partner bindend sind. Wir beraten Sie gerne zu Fragen der Aufteilung des gemeinsamen Eigentums von Partnern und ihrer gegenseitigen finanziellen Abrechnungen. Wir vertreten unsere Mandanten im Gerichtsverfahren.

Arbeitsrecht

Rechtsanwälte von unserer Warschauer Kanzlei verfügen über Erfahrungen, die sie zur Vertretung der Mandanten bei Streitigkeiten vor dem Arbeitsgericht befähigen, sowohl als Vertreter der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer. Unsere Spezialisten beraten Sie zu Fragen des Vorliegens oder Nichtvorliegens eines Arbeitsverhältnisses und bereiten Klagen an das Arbeitsgericht vor, u. a. wegen Beendigung des Arbeitsvertrags mit und ohne Einhaltung der Kündigungsfrist, Ansprüchen auf Zahlung der Arbeitsvergütung und Rückzahlung der Vergütung, auf Entschädigung oder Wiedereinstellung. Das Arbeitsrecht hat keine Geheimnisse vor uns, und so können unsere Mandanten in allen Fragen der Beziehungen Arbeitnehmer – Arbeitgeber auf professionelle Hilfe rechnen.

Schadenersatz und Genugtuung / Wiedergutmachung

Eines der Leitprinzipien des Zivilrechts ist die Regel, wonach derjenige, der durch seine eigene Schuld jemandem einen Schaden zufügt, verpflichtet ist, diesen wiedergutzumachen.

Dieses Prinzip ist die Grundlage für Schadenersatzansprüche für alle Schäden: rechtswidrige Handlungen, die Schäden am Eigentum des Opfers verursacht haben. Zu diesen Ereignissen gehören auch Verbrechen oder Vergehen, einschließlich Verkehrsunfälle, auch Mord oder geistiger und körperlicher Missbrauch an der nächsten Person. Im Falle einer Körperverletzung ist der Schutzbereich der Ansprüche des Opfers breiter. Eine solche Person darf eine Entschädigung vom Täter geltend machen, die alle getragenen Kosten abdeckt, einschließlich der Zahlung einer monatlichen Rente wegen beschränkter Möglichkeit, Arbeitsentgelt zu erhalten. Sie hat auch die Möglichkeit, die Zahlung einer finanziellen Entschädigung für den immateriellen Schaden zu verlangen - Schmerzen, Leiden und körperliche und geistige Unannehmlichkeiten im Zusammenhang mit dem Unfall. Im Falle des Todes des Opfers können die nächsten Familienmitglieder Schadensersatz beanspruchen, der die zusätzlichen Kosten der Bestattung, Entschädigung für den immateriellen Schaden sowie eine monatliche Rente umfassen.

Unsere Kanzlei für Zivilrecht mit Sitz in Warschau bietet umfassende Unterstützung bei der Durchführung dieser Angelegenheiten an – sie berät bei der Bestimmung der Entschädigungssumme und vertritt Mandanten im Gerichtsvorverfahren – auch in Übereinstimmung mit der Versicherungsgesellschaft in Liquidationsverfahren und auch während des Gerichtsverfahrens. Die Ansprüche können sowohl gegen Versicherungsgesellschaften gerichtet werden – wenn der Schadensverursacher haftpflichtversichert war, als auch direkt gegen die Täter. Wir bieten professionelle Hilfe in Fällen dieser Art in jeder Konfiguration der Haupttäter. Jahrelange Erfahrung und eine umfassende Kenntnis der gerichtlichen Urteilspraxis ermöglichen uns, Rechtsmittel im Namen von Mandanten wirksam zu erheben.